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AGB

§1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen erfolgt ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen, wie sie der Auftragsbestätigung beigefügt, beim Auftraggeber (AG) hinterlegt, oder auf der Internetseite und/oder Geschäftslokal des Auftragnehmers (AN) einsehbar sind. Auf Wunsch des AGs wird diesem ein Exemplar der AGB zur Verfügung gestellt.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des AGs gelten nur dann, wenn Sie vom Sachverständigenausdrücklich unterschrieben werden.


§2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich oder über Telekommunikationstechniken (E-Mail, Fax, Telefonisch) zu erteilen. So entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. AG hat seinen Pflichten aus

§ 5 nachzukommen.


§3 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrags ist jede Art der Gutachtertätigkeit wie sie sich aus der        Auftragserteilung/Auftragsbestätigung ergibt.
     

  2. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der AG ist verpflichtet, dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.


§4 Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.


§5 Rechte, Pflichten und Befugnisse des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere Informationen zu Schadenshergang, Vorschäden und Altschäden sind so genau wie möglich und der Wahrheit entsprechend anzugeben. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
     

  2. Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen bei Bedarf den Zugang zum Gutachtenobjekt zu ermöglichen.
     

  3. Der Auftraggeber hat den Sachverständigen zu ermächtigen (ggf. in gesondertem Schriftstück zu bevollmächtigen), bei Beteiligten, Behörden oder dritten Personen die zur Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen oder Unterlagen einzusehen und Ermittlungen durchzuführen.

  4. Der Sachverständige ist während der Gutachtenvorbereitung von allen Vorgängen und Umständen zu informieren, die erkennbar für den Zweck und den Inhalt des Gutachtens von Bedeutung sein können.
     

  5. Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen, seine fachlichen Schlussfolgerungen, seine Bewertungen oder das Ergebnis des Gutachtens verfälschen können. Gleichwohl erteilte Weisungen oder Wünsche hat der Sachverständige zurückzuweisen und nicht zu beachten.
     

  6. Der AG hat das Recht, vom Sachverständigen Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des AGs erforderlich sind, sowie über den neusten Stand des Gutachtens.


§6 Rechte, Pflichten und Befugnisse des Sachverständigen

  1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
     

  2. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des AGs gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
     

  3. Der Sachverständige ist, ohne dass es der Zustimmung des AGs bedarf, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zur sachgerechten Begutachtung zu ergreifen, insbesondere mehrere Besichtigungen vorzunehmen, weitere Erkundigungen und Nachforschungen anzustellen, Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, Laboruntersuchungen und Versuche durchzuführen und/oder durchführen zu lassen.
     

  4. Der AG ermächtigt den AN bei Beteiligten, Konstrukteuren und Werkstätten, Behörden, Polizei und Versicherungen, sowie bei allen anderen für die Ermittlungen notwendigen Drittpersonen alle für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen. Falls erforderlich, ist der AG verpflichtet hierfür erforderliche Vollmachten auszustellen.
     

  5. Der AG ist damit einverstanden, dass im Falle der Auftragserteilung durch Abtretung oder bei Kauf auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden kann. Bei unklarer Schuldfrage und einer negativen Bonitätsprüfung kann die Durchführung der Dienstleistung nur nach Vorkasse erfolgen.
     

  6. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Gutachterauftrages die Zuziehung weiterer Sachverständiger anderer Gebiete oder von Sonderfachleuten erforderlich, hat der Sachverständige dazu die Einwilligung des Auftraggebers einzuholen und die Zusatzkosten mit ihm abzustimmen.


§7 Urheberrecht

  1. Der AG darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.

  2. Der Sachverständige behält an dem von ihm erstellten Gutachten das Urheberrecht.

§8 Honorar

  1. Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührentabelle oder nach den konkreten Preisabsprachen. Die derzeit gültige Gebührentabelle ist auf Anfrage erhältlich. Die Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt nach jeweils angefangenen Viertelstunden. Ein Tagessatz wird über 10 Stunden berechnet. Die Angaben in der Gebührentabelle sind Netto-Preise. Hinzukommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

  2. Der Sachverständige kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Der Sachverständige ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.

  3. Der Sachverständige hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem AG in Rechnung zu stellen.

  4. Das Gutachten wird in zweifacher Ausfertigung ausgehändigt; einem Original, welches nach Möglichkeit direkt an die Versicherung oder die mandatierte Anwaltskanzlei versendet wird, und einer Kopie für den AG zur Verfügung gestellt. Bei Selbstzahlung erhält der AG das Original und dessen Kopie zur Eigenverwendung. Weitere Ausfertigungen müssen gesondert in Auftrag gegeben werden und werden gemäß Gebührentabelle berechnet.


§9 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bis zu jenem Zeitpunkt fällig, welcher in der Gutachten- und Rechnungserstellung festgehalten ist. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.


$10 Haftung

  1. Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen den Sachverständigen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist.

  2. Haftet der Sachverständige wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die Sachverständigenpflichten oder aus sonstiger schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten, hat er die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in vollem Umfang zu ersetzen.

  3. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden aus fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Verletzung ausdrücklich versprochener oder zentraler Vertragspflichten ( sog. Kardinalspflichten ) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Sachverständige für den eingetretenen Schaden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann.

  4. Soweit die Haftung für schuldhafte Pflichtverletzung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für schuldhaftes Fehlverhalten bei Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Sachverständigen.

  5. Die Haftung gegenüber dem Sachverständigen wird bei digitaler Datenübermittlung im Hinblick auf Manipulation durch Dritte, Unvollständigkeit der Übertragung sowie Fehlerhaftigkeit bei der Übertragung ausgeschlossen.

  6. Die Haftung des Sachverständigen ist begrenzt auf 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, sowie auf 500.000 Euro für Vermögensschäden. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.


§11 Kündigung

  1. Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Sachverständige in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.

  3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der AG seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der AG den Sachverständigen in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.


§12 Widerrufsrecht

  1. Der AG kann die Vertragserklärung - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Tim Gärtner, Heltenstraße 32a, 69181 Leimen.

  2. Ausschluss: Durch Zustimmung und Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu, dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann.


§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen, sofern der AG Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§14 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§15 Schlussbestimmungen

  1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.

  2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

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